JJeweils im Herbst wird das aktuelle Lehrgangsprogramm für das anstehende Jahr an die Feuerwehren in Vorarlberg versendet. Dort ist auch ersichtlich, ab wann die Lehrgänge im syBOS gebucht werden können.
Bei der orts- bzw. betriebsfeuerwehrinternen Auswahl sind neben dem Vorhandensein der Lehrgangsvoraussetzungen besonders das Interesse, der Bedarf an bestimmten Fähigkeiten in der Orts-/Betriebsfeuerwehr und die Karriereplanung zu beachten. Gerade Letzteres ist besonders für Führungslehrgänge von besonderer Bedeutung.Die im syBOS eingetragenen Lehrgangswünsche der Feuerwehren werden vom FAZ geprüft und nach verfügbaren Lehrgangsplätzen entsprechend disponiert. Dabei werden auch eingetragene Essenswünsche (vegetarisches Menü) berücksichtigt.
Das Team des FAZ ist bemüht möglichst alle Wünsche zu erfüllen, leider ist dies nicht immer möglich.
Restplätze für einzelne Lehrgänge können auch kurzfristig über die Restplatzbörse gebucht werden.
Sonderlehrgänge können auch gezielt per E-Mail an die Feuerwehren ausgeschrieben werden. Diese werden dann über Inhalt, Zielgruppe, Dauer und Anmeldung informiert.
Bei Fragen welche die Lehrgangsplätze betreffen, kontaktieren Sie bitte per E-Mail das Sekretariat des FAZ. Alle Informationen können auch telefonisch, täglich von 08:00 - 12:00 Uhr unter +43 5522 3510 - 218 erfragt werden.
Einladung:
Grundsätzlich sind 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn keine Änderungen mehr möglich. Dann ergehen auch die Einladungen an die Lehrgangsteilnehmer per E-Mail. Wenn im syBOS keine E-Mailadresse hinterlegt ist, erfolgt die Zustellung an die Postadresse. Weiters wird der Teilnehmer eine Woche vor der Veranstaltung per SMS nochmals daran erinnert.
ACHTUNG: Nur richtige Daten ermöglichen eine persönliche Erreichbarkeit. Ist eine unentschuldigte Abwesenheit auf einen Datenfehler zurückzuführen, wird das jeweilige Mitglied daher auch gesperrt. Die persönlichen Daten im syBOS müssen gepflegt werden und richtig sein!
Bestimmte Voraussetzungen:
Bestimmte Lehrgänge haben erweiterte Voraussetzungen die zu Lehrgangsbeginn erfüllt sein müssen. Sei es die Bestätigung über die absolvierte Grundausbildung in der Feuerwehr (vom AFK) für die Branddienst-Grundausbildung oder medizinische Untersuchungen wie beim Atemschutzlehrgang.